Folgende Sprachzeugnisse werden für die Bewerbung zur DSH in der Regel anerkannt:
1. Das Abschlusszeugnis muss detaillierte Ergebnisse zu den Bereichen Leseverstehen, Hörverstehen, Textproduktion und Wissenschaftssprachliche Strukturen enthalten (in Prozent).
2. Aus dem Zeugnis muss eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs hervorgehen.
3. Das Zeugnis darf nicht älter als 6 Monate (Kursabschluss!) sein (für Härtefälle und Geflüchtete darf das Zeugnis nicht älter als 4 Monate sein).
Achtung:
Erkundigen Sie sich bitte vor der DSH-Bewerbung, ob das Sprachzeugnis Ihrer Sprachschule von uns anerkannt wird. Über die Anerkennung der Sprachzeugnisse und die Zulassung zur DSH entscheidet die Prüfungsvorsitzende.